Auf dieser Seite haben wir Ihnen weitere Informationen zu Kranvermietung Hoppe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Sie können die Dateien als Downloads öffnen oder zum Teil direkt hier lesen. Sie umfassen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hilfreiche Angaben zu verkehrslenkenden Maßnahmen und eine Freistellungsbescheinigung. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da.
In dieser Datei finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Definitionen und Informationen zu verkehrslenkenden Maßnahmen.
Eine Kopie unserer Freistellungsbescheinigung.
Bei Lastentransporten werden oft verkehrslenkende Maßnahmen benötigt. Was das genau enthält und wie diese definiert werden, ist jedoch Grundlage einiger Diskussionen. Um Verwirrungen vorzubeugen, vor allem in Bezug auf vertragliche Vereinbarungen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle ein paar Fragen im Voraus beantworten.
Verkehrslenkende Maßnahmen werden aufgrund behördlicher Anordnung (z. B. das De- und Remontieren von Straßenschildern) durchgeführt. Sie umfassen zudem weitere Infrastrukturmaßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, zur Durchführung des Transportes notwendige Maßnahmen (z. B. Verlegung von Blechen zur Überfahrung von Verkehrsinseln) und polizeiliche Maßnahmen (z. B. Straßensperren).
Bei der Transportsicherung handelt es sich um die Übernahme der Absicherung des Transports durch zivile Begleitfahrzeuge und / oder der Polizei, um zu warnen aber nicht in den Verkehr einzugreifen.
Hierunter werden die Kosten für Papiere und Porti verstanden. Sie beinhalten auch die Kosten für Vorlageprovisionen, Fahrten zu den Behörden, behördlich angeordnete Fahrwegerkundungen sowie für zwischengeschaltete Dienstleister und Geschäftsbesorger, die bei der Einholung der behördlichen Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse beteiligt sind.
Die Gebühren decken sämtliche Verwaltungskosten und –auslagen ab, die für die Besorgung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse, Sondernutzungsgenehmigungen, Polizeibegleitung und polizeiliche Maßnahmen anfallen.
Weitere Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen sind unter anderem Kosten für das Einzelabnahmegutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, für die statistische Nachrechnung von Bauwerken oder für die Unterstützung von Kunstbauwerken.